Versicherungsschutz durch Unfall- und Haftpflicht

Kinder des Kinderhauses sind in der Unfallversicherung aufgenommen. Es ist daher nicht möglich, dass nicht angemeldete Kinder, Geschwister, Besuch, usw. das Kinderhaus ausnahmsweise für einen Tag besuchen. Bei offiziellen Schnuppertagen sind die Kinder versichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Unfallversicherung für Unfälle auf dem Weg vom und zum Kinderhaus nur dann aufkommt, wenn das Kind in Begleitung Erwachsener ist, und der kürzeste und sicherste Weg gegangen wird. Kinder dürfen nicht alleine vom Kinderhaus nach Hause gehen; Kinderhauskinder dürfen von Geschwistern usw. nur dann abgeholt werden, wenn diese bereits das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sollten jüngere Geschwister zum Abholen kommen, wird ihnen das Kinderhauskind nicht anvertraut. Die Kinder können auch nur von Personen abgeholt werden, die auf der von Ihnen ausgefüllten Abholliste eingetragen sind, oder das schriftliche Einverständnis von Ihnen mitbringen.

Es besteht für das Kinderhauspersonal keine Verpflichtung, Kinder nach Hause zu bringen.

Wenn Sie Ihr Kind alleine zum Kinderhaus schicken, tragen Sie alleine die Verantwortung, wenn Ihr Kind nicht bei uns ankommt. Dies gilt auch für Kinder, die bereits an der Haustüre abgegeben werden (denken Sie an unseren Türgriff). Das Kinderhauspersonal trägt nur dann die Verantwortung, wenn Sie Ihr Kind sichtbar der jeweiligen Erzieherin übergeben.

Bei Veranstaltungen, wie Sommerfest oder Familienfest liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.